+49 (0)30 670 668 90

Individuelle Beratung

auf internationalem Niveau

Ausländische Rechtsanwälte
Häufig sind Nachlassgegenstände über mehrere Länder verteilt. Und manche Rechtsordnungen unterwerfen bestimmte Nachlassgegenstände dem Recht des Belegenheitsortes. In dieser Situation arbeite ich mit ausländischen Kolleginnen und Kollegen zusammen.

 
Ich unterstütze Sie bei der Einholung der notwendigen Bescheinigungen und Zeugnisse, der Geltendmachung von Forderungen gegen Erbschaftsbesitzer oder der Verwaltung des in Deutschland belegenen Nachlasses.

Impressum