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Erbrecht

Eine „kurze“ Übersicht zum Erbrecht

Das gesamte deutsche Erbrecht ist im BGB in immerhin 476 Paragraphen geregelt. Der nachfolgende Überblick soll die individuelle, auf Ihre Situation bezogene Beratung nicht ersetzen, sondern sie vorbereiten und erleichtern, damit gezielt Problemkreise besprochen werden können. Für die Vereinbarung eines Besprechungstermins stehe ich Ihnen deshalb gern zur Verfügung.

 

Gesetzliche Erbfolge

Stirbt der Erblasser ohne testamentarische Regelung, so bestimmt das Gesetz für ihn, wem der Nachlass in der Sekunde des Todes angefallen ist.
Mehr über die gesetzliche Erbfolge

Gewillkürte Erbfolge

Die gewillkürte Erbfolge ist die Veränderung der dargestellten gesetzlichen Erbfolge durch eine sogenannte „Verfügung von Todes wegen“, also beispielsweise ein Testament.
Mehr über die gewillkürte Erbfolge

 

Der Pflichtteil

Ohne Beachtung der eventuell bestehenden Pflichtteile ist es nicht möglich, ein sinnvolles Testament zu verfassen.
Mehr über den Pflichtteil

 

Häufig gewählte Lösungen

Für bestimmte Personenkonstellationen hat sich gezeigt, dass für sie die gesetzliche Erbfolge fast immer die schlechteste Lösung darstellt.
Mehr zu häufig gewählten Lösungen

Sonderfragen

„Drittzuwendungen“ auf den Todesfall, Personengesellschaften, Auslandssachverhalte, Patiententestamente
Mehr zu Sonderfragen

 

Steuerrecht

Das Finanzamt erfährt von jedem Erbfall durch Mitteilung der Standesämter und des Nachlassgerichts, sobald dort ein Erbschein beantragt wird.
Mehr zum Steuerrecht

– Kanzlei Eichenauer – Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht und Erbrecht in Berlin

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